Warenzeichen

Half Cat - IHTK

Seit vielen Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund e.V. kämpft der Internationale Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V. (IHTK) dafür, dass Tierversuche in der Kosmetik verboten werden. Denn es gibt genügend altbewährte Rohstoffe und natürliche Substanzen, auf die bei der Kosmetikherstellung zurückgegriffen werden kann.

Half Cat bietet nur Kosmetik, Wasch- und Reinigungsmittel von Herstellerfirmen an, die in der Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes stehen. Um dort aufgenommen zu werden, müssen die Firmen besondere Richtlinien erfüllen. Einige dieser Hersteller sind ebenfalls im Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V. (IHTK) organisiert und dürfen mit dem Warenzeichen "Hase mit schützender Hand" werben.



Unser Unternehmen ist Lizenznehmer obiger Marke "Hase mit schützender Hand" und unterzieht sich der unabhängigen Kontrolle des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Bonn und hat diesem gegenüber folgende Verpflichtung zur Verhinderung weiterer Tierversuche in der Kosmetik mit der Maßgabe übernommen:


Kosmetik-Richtlinien der Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Bonn

1) Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass

a) keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden,

b) keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren - unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden. Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein. Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 bereits auf dem Markt war, oder ein natürlicher oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979, von Dritten im Tierversuch getestet wurde und wird. Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,

c) keine Rohstoffe Verwendung finden, deren Gewinnung mit Tierquälerei (z.B. Bärengalle) oder Ausrottung (z.B. Moschus, Schildkrötenöl) verbunden ist oder für die Tiere eigens getötet wurden (z.B. Cochenille, Seidenpulver). Rohstoffe, die von toten Tieren gewonnen werden, dürfen nicht verwendet werden. Rohstoffe von lebenden Tieren (z. B. Milch, Eigelb, Lanolin, Bienenwachs, Honig usw.) sollen bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung entsprechend der EG-Bioverordnung stammen,

d) keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben (z.B. Pharmaindustrie).

2) Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe.

3) Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen.

4) Sollte ein Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu 10.000 Euro.

Zurück